Unfallversicherung
Kinder klettern auf Bäume oder machen mit Freunden Fahrradrennen. Immer wieder begeben sie sich in Gefahren, die ihnen selbst nicht bewusst sind. Eltern ist es nicht möglich, die Kinder dabei ununterbrochen im Blick zu behalten. Damit sind sie auch dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt, sowohl außer- als auch innerhalb der eigenen vier Wände. 60 Prozent aller Unfälle mit Kindern ereignen sich zu Hause.
Hat das Kind bleibende Schäden nach einen Unfall, zum Beispiel eine Behinderung, leistet die Kinder-Unfallversicherung. Sie finanziert etwa den behindertengerechten Umbau des Hauses. Damit wird der Unfall, meist schon tragisch genug, nicht auch noch zum finanziellen Fiasko für die Familie.
Leistungen in der Unfallversicherung sind:
Altersvorsorge – bereits für Kinder?!
Auf den ersten Blick scheint es nicht wichtig, die Versorgung des Kindes im Alter in den Blick zu nehmen. Bei näherer Betrachtung ergeben sich allerdings zahlreiche Vorteile einer früh geplanten Altersvorsorge:
Zahnzusatzversicherung
Die Absicherung für Kinder hat ihren Schwerpunkt bei den kieferorthopädischen Leistungen. Unser Tipp: Spätestens mit Vollständigkeit des Milchzahngebiss sollten auch die Zähne von Kindern optimal abgesichert werden. Dabei haben kleine Patienten natürlich andere Anforderungen als große. Hauptaugenmerk muss dabei neben Prophylaxe bzw. Zahnerhalt, also der Pflege der ersten Zähne, auf die Kieferorthopädie (Spange) gelegt werden. Da heute fast jedes zweite Kind eine Behandlung beim Kieferorthopäden benötigt, ist der Schutz durch eine gute Zahnzusatzversicherung mit speziellen Kinder-Leistungen eine sinnvolle Investition. Zudem empfehlen Kieferorthopäden meist moderne Behandlungsmethoden, die im Leistungskatalog der Krankenkasse nicht enthalten sind. So werden die Kosten einer Zahnspange dank einer Zahnzusatzversicherung für Kinder bzw. Jugendliche deutlich verringert.
Schüler BU
Sie kann sogar schon vor dem Start ins Berufsleben abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten bereits Schulkindern Schutz. Hier wird eine Rente fällig, wenn das versicherte Kind über einen bestimmten Zeitraum schulunfähig ist, also aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schulunterricht teilnehmen kann. Nach dem Ende der Schulzeit wird der Vertrag auf Wunsch als "normale" BU-Versicherung weitergeführt.
Warum sollte ich die Arbeitskraft meines Kinden schon zu Schulzeiten absichern?