Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, wird aber oft als unzureichend empfunden. Viele Menschen können mit einer staatlichen Rente ihren Lebensabend nicht angemessen sichern. Daher hat sich das Konzept der drei Säulen der Altersversorgung etabliert: gesetzliche, private und betriebliche Vorsorge. Jede dieser Säulen hat ihre Besonderheiten, Vorschriften und steuerlichen Regelungen. Hier möchte ich besonders auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) eingehen.

Hast du bereits eine bAV eingerichtet? Das ist ein großartiger Schritt! Vergiss jedoch nicht, deine Altersvorsorge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Oft ist es ratsam, betriebliche Versorgungsverpflichtungen an einen externen Träger auszulagern. Ich biete dir umfassende Beratung und Unterstützung für dein Unternehmen in diesem Bereich an.

Gestern

Die betriebliche Altersversorgung, auch gelegentlich als „Rente vom Chef“ bezeichnet, ist kein modernes Konzept. Bereits im späten Mittelalter existierten erste Versorgungswerke für Bergleute. Im Zuge der Industrialisierung unserer Wirtschaft im 19. Jahrhundert konnten auch viele Arbeiter in großen Unternehmen wie Krupp, Siemens und BASF von betrieblicher Vorsorge profitieren. Mit dem Betriebsrentengesetz 1974 wurde schließlich ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen.

Heute

Heutzutage haben mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ansprüche aus einer bAV. Besonders gut versorgt sind Angestellte in großen Betrieben sowie in stark organisierten Branchen wie der Metall- und Chemieindustrie. In kleinen Unternehmen jedoch ist die „Rente vom Chef“ oftmals noch nicht weit verbreitet. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bAV, vor allem, wenn er selber in die Finanzierung einsteigt (sog. „Entgeltumwandlung“). Trotz der vielen Vorteile, die eine bAV bietet, wie Steuervergünstigungen, nutzen noch lange nicht alle Beschäftigten diese Möglichkeit.

Wer bezahlt die bAV?

In der klassischen Form übernimmt der Arbeitgeber den Beitrag. Damit trägt er soziale Verantwortung und erhöht seine Chancen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig ans Unternehmen zu binden. In einigen Fällen finanziert der Arbeitnehmer seine Altersversorgung durch einen Teil seines Bruttoeinkommens. Mischformen sind ebenfalls möglich, wie beispielsweise die Verwendung von eingesparten Lohnnebenkosten durch den Arbeitgeber zur Förderung der bAV. Diese Regelungen gelten bereits seit 2019 für neue Verträge.

Mehr fürs Geld

Für Angestellte ist die Entgeltumwandlung vorteilhaft, da sie während ihres Arbeitslebens Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung sparen können. Besteuerung erfolgt erst bei den späteren Auszahlungen, in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz. Wenn du deinen Vertrag selbst finanzierst, gehst du zudem kein Risiko ein: Ab dem ersten Moment hast du einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistungen.

Formen der Versorgung („Durchführungswege“)

Seit 2002 gibt es im Gesetz fünf verschiedene Formen der bAV, die jeweils eigene Vorteile aufweisen. Hinzu kommt seit 2018 mit dem Betriebsrentestärkungsgesetz ein sechster Durchführungsweg, für den jedoch derzeit noch wenige geeignete Versicherungsmöglichkeiten existieren. Welche Form der bAV für dich am besten geeignet ist, kläre ich gerne in einer individuellen Beratung. Um dir vorab einen Überblick zu verschaffen, erläutere ich dir die verschiedenen Optionen.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, vor allem unter kleinen und mittleren Unternehmen. Hierbei versichert die Firma den Arbeitnehmer, der aus diesem Vertrag begünstigt wird. Die Ansprüche auf die Versorgungsleistungen werden unverfallbar, wenn die Zusage mindestens drei Jahre besteht und der Arbeitnehmer 21 Jahre oder älter ist. Der begünstigte Höchstbeitrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Die späteren Auszahlungen unterliegen jedoch der Besteuerung. In der Direktversicherung können auch Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen versichert werden. Ich helfe dir gerne, deine individuellen Möglichkeiten und Vorteile zu ermitteln.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Unternehmen. Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene haben hier einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Der Beitrag kann innerhalb der steuerlichen Grenzen flexibel angepasst werden. Die Leistungen werden direkt an die berechtigten Personen ausgezahlt. Wurden die Beiträge steuerfrei gezahlt, sind die späteren Auszahlungen steuerpflichtig. Auch hier sind Hinterbliebenenleistungen sowie Leistungen bei Berufsunfähigkeit absicherbar.

Unterstützungskasse

Früher bildeten meist größere Unternehmen eigene Unterstützungskassen. Heute existieren auch überbetriebliche Kassen, in die sich kleine und mittelständische Unternehmen einklinken können. Der Arbeitgeber schließt sich der Kasse an und macht dem Beschäftigten eine Versorgungszusage. Die Leistungen basieren auf einem Leistungsplan und der Beschäftigte muss während des Erwerbslebens keine Steuern auf die Beiträge zahlen; erst die Auszahlungen sind steuerpflichtig.

Direktzusage/Pensionszusage

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Versorgung des Arbeitnehmers. Die Zahlungen erfolgen direkt an den Begünstigten oder dessen Hinterbliebene. Hierbei können externe Träger involviert werden, um betriebsfremde Risiken abzusichern, durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.

Pensionsfonds

Die Einführung des Pensionsfonds in Deutschland im Jahr 2002 als fünfter Durchführungsweg der bAV hat neue Möglichkeiten eröffnet. Es handelt sich dabei um eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Arbeitnehmern und ihren Angehörigen Leistungen zusichert. Wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung können Beiträge steuerfrei in festgelegte Grenzen eingebracht werden („Entgeltumwandlung“). Pensionsfonds ermöglichen außerdem Investitionen in chancenreiche Anlagen, beispielsweise Aktien.

Betriebsrentenstärkungsgesetz und Sozialpartnermodell

Der Staat fördert aktiv die betriebliche Altersversorgung. Dennoch bleibt die Verbreitung oft hinter den Erwartungen zurück. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das im Januar 2018 in Kraft trat, sollen insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen stärker in den Fokus geraten. Hierfür wurden zahlreiche Anreize geschaffen, darunter Steuervergünstigungen und staatliche Zuschüsse für Geringverdiener. Darüber hinaus wurde die Riester-Grundzulage erhöht und die Doppelverbeitragung bei Riesterverträgen aufgehoben.

Zudem sind Arbeitgeber seit 2022 verpflichtet, den Vorteil aus gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, wenn diese durch Entgeltumwandlung erzielt wurden, mindestens 15 Prozent als Zuschuss weiterzugeben. Diese Regelung gilt für neu abgeschlossene Verträge bereits seit 2019.

Sozialpartnermodell

Das Sozialpartnermodell ist ein innovatives Element des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Es ermöglicht, dass Regelungen zur bAV in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Die neuen Verträge bieten höhere Renditechancen ohne garantierte Leistungen, wobei das Anlegerrisiko allein beim Arbeitnehmer liegt. Dieses Modell hat sich im Markt noch nicht vollständig etabliert.

Informationen für Arbeitnehmer

Betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Maßnahme, um dir deinen wohlverdienten Ruhestand zu sichern. Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf diese Form der Vorsorge, auch Teilzeitkräfte und Minijobber. Dein Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist Vertragsparter, unabhängig davon, wer die Beiträge finanziert.
Viele Unternehmen beteiligen sich an den Kosten. Für Neuverträge ist dies seit 2019 Pflicht, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Auch bestehende Verträge profitieren hiervon seit 2022. In bestimmten Branchen haben sich schon früh Unternehmen zu Zuschüssen verpflichtet. Wenn du in Elternzeit oder längerer Krankheit bist, kannst du deine bAV in der Regel aus eigenen Mitteln weiterführen. In solchen Fällen stehe ich dir gerne beratend zur Seite. Deine während der Beschäftigung erworbenen Ansprüche kannst du in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Zudem sind deine Versorgungsansprüche im Falle einer Insolvenz deines Arbeitgebers geschützt und gehen nicht verloren.

Informationen für Arbeitgeber

Eine betriebliche Altersversorgung ist vorteilhaft – nicht nur für deine Mitarbeiter, sondern ebenfalls für dein Unternehmen. Sie verbessert deine Chancen beim Recruiting neuer Mitarbeiter und hilft, bestehende Talente langfristig zu halten. Damit wird die bAV zu einem effektiven Mittel gegen den aktuellen Arbeitskräftemangel und steigert deine Attraktivität als Arbeitgeber. Darüber hinaus erfüllst du deine Verantwortung gegenüber deinen Beschäftigten. Zudem haben diese einen Anspruch auf bAV, wenn sie sich für die Finanzierung über Entgeltumwandlung entscheiden.
Die bAV kann vollständig ausgelagert werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Überdies kann die bAV bilanziell neutral gestaltet werden. Wenn du Geringverdienern (bis 2.575 Euro im Monat) eine bAV anbietest, erhältst du vom Staat Steuerzuschüsse. Wenn Entgeltumwandlung vereinbart ist, übernehmen die Beschäftigten die finanziellen Aufwendungen. Arbeitgeber sind jedoch nur verpflichtet, die Ersparnisse aus Sozialversicherungsbeiträgen weiterzugeben, was seit 2019 für neue Verträge und ab 2022 für Bestandsverträge gilt.


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