Familien

3. Die Risikolebensversicherung: Absicherung im Todesfall

 

Sollte z.B. ein Elternteil versterben, sicher eine Risikolebensversicherung  die Hinterbliebenen ab. In diesem Fall erhalten sie den vereinbarten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Besonders wenn die Familie, nur einen Hauptverdiener hat, ist diese Absicherung sehr sinnvoll. Fällt der Hauptverdiener aus, steht die Familie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin, wenn sie keine anderen Einkommensquellen hat.

So können etwa die Lebenshaltungskosten oder auch die Ausbildung weiter bezahlt werden. Gerade wer für die eigene Wohnung oder Haus eine höhere Finanzierung eingegangen ist, für den sollte die  Risikolebensversicherung fast Pflicht sein und die meisten Banken verlangen sie sowieso. Hinterbliebene können so das Darlehen zurückzahlen und die Familie läuft somit nicht Gefahr die Schulden nicht begleichen zu können.

 

Als Faustformel gilt, dass die Versicherungssumme etwa drei bis fünf Bruttojahresgehälter betragen sollte. Individuell hinzuzurechnen sind bereits eingegangene Verpflichtungen (z.B. Kredite, usw.). Mit relativ geringen Beiträgen kann schon ein hoher finanzieller Schutz aufgebaut werden.  Je jünger und damit auch gesünder man ist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus. Die Auszahlung an die Hinterbliebenen aus dieser Risikolebensversicherung ist einkommenssteuerfrei.

 


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