Familien

1. Die private Haftpflichtversicherung

 

Diese Absicherung ist eine Pflicht für Jedermann. Wer andere schädigt, muss dafür gerade stehen – im schlimmsten Fall mit seinem ganzen Vermögen. Die Haftpflichtversiherung sichert das finanzielle Risiko ab, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommt.

In den Familientarifen sind auch die Schäden versichert, die der Nachwuchs verursacht. Junge Familien sollten daher ihre bestehende Versicherung überprüfen und sich am besten mit uns in Verbindung setzen, um die Haftpflichtversicherung an die neue Lebenssituation anzupassen.

 

Kinder sind über die Familienhaftpflicht bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung versichert, also beispielsweise bis zum Abschluss einer Lehre oder einem Studium. Danach brauchen sie eine private Haftpflichtversicherung.

  
 

Eltern haften für ihre Kinder? Nicht unbedingt!

 

Wichtig zu wissen: Kinder haften nicht automatisch, wenn sie Dinge von Freunden oder etwa ein Auto beschädigt haben. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Die Eltern  müssen also auch nicht  für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, leistet die Familienhaftpflichtversicherung.

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.

 

 Wann Minderjährige haften und wann nicht

 
  • Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig und kann für den Schaden haften.
  • Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte.
  • Sonderfall Straßenverkehr: Hier muss der Nachwuchs erst ab zehn Jahren haften.


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